Über das Programm

26. PPP

Unbenannt

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) wurde aus Anlass des 300. Jahrestages der ersten deutschen Einwanderung nach Nordamerika vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und vom Deutschen Bundestag beschlossen. Dieses Austauschprogramm soll der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, auf anschauliche Weise vermitteln.
Der Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge „Botschafter“ ihre Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten.
Mitglieder des Deutschen Bundestages übernehmen die Patenschaft über jeweils einen Teilnehmer.

Programmziele
  • Vertiefung der deutsch-amerikanischen Beziehungen
  • Förderung des Verständnisses für eine andere Mentalität
  • Abbau von Vorurteilen und Klischeevorstellungen
  • Kennenlernen der historischen, wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der USA
  • Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung des Individuums
  • Erweiterung der Sprachkenntnisse sowie der fachlichen und berufspraktischen Erfahrungen

Bewerbungs- und Teilnehmervoraussetzungen

Bewerberkreis:
  • Junge Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung.
  • Eine Bewerbung ist schon ab Beginn des letzten Berufsausbildungsjahres möglich

Teilnehmerkreis:
  • Eine Teilnahme ist erst nach Abschluss der Ausbildung möglich
  • Schwerpunkt: handwerkliche, technische und kaufmännische Berufe
  • Außerdem junge Landwirte und Winzer
  • Kein Visum erhalten und daher von der Teilnahme ausgeschlossen sind u.a. Berufe aus dem medizinischen und kosmetischen Bereich, sowie Studenten.

Teilnahmevoraussetzungen für das 26.PPP 2009/2010:
  • Geburtsdatum: Vom 01.08.1984 bis 31.07.1993 (einschließlich).
    Die genaue Zeit Ihres Wehr-/Ersatzdienstes (Bescheinigung ist vorzulegen) oder eines Sozialen Jahres wird begünstigend, d.h. „verjüngend“ angerechnet, also können Sie die genaue Zeit Ihres Dienstes von Ihrem Alter abziehen. Wenn Ihr Geburtsdatum dadurch nicht mehr vor dem 01.08.1984 liegt (also nicht 31.07.84 usw.), können Sie sich gerne bewerben.
  • Wehr-/Ersatzdienst sollte vor Programmbeginn abgeleistet sein; anderenfalls muss vom Bewerber rechtzeitig eine Rückstellung bzw. eine Einberufung NACH der Programmteilnahme sichergestellt werden.
  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Zeitpunkt der Ausreise
  • erster Wohnsitz in Deutschland am 01.09.2008
  • kein Kind oder Pflegekind eines/einer Bundestagsabgeordneten
  • keine amerikanische Staatsbürgerschaft
  • gute Grundkenntnisse der englischen Sprache. Es müssen mindestens drei Schuljahre Englisch nachgewiesen werden.
  • gesundheitliche Eignung: Der Bewerber muss gesundheitlich in der Lage sein, alle Programmteile in den USA absolvieren zu können.

Quelle: InWent

Dr. Norbert Lammert über das Programm:

„Das Parlamentarische Patenschafts-Programm hat durch aktuelle Entwicklungen zusätzliche Bedeutung gewonnen. In einer Zeit neuer und bislang unbekannter Herausforderungen für die transatlantische Gemeinschaft übernehmen die Stipendiaten eine wichtige Rolle auch als ‚junge Botschafter‘ Deutschlands in den USA. In amerikanischen Gastfamilien und im unmittelbaren Kontakt mit den Mitschülern beziehungsweise Kollegen lernen sie, was unsere Länder gesellschaftlich, kulturell und politisch verbindet und unterscheidet. Das fördert das gegenseitige Verständnis und trägt wirkungsvoll dazu bei, die menschlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika dauerhaft zu stärken.“

Dr. Norbert Lammert
Präsident des Deutschen Bundestages

Quelle: Deutscher Bundestag

 
 

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